Urnenwahlgräber sind kleiner als Gräber für eine Sargbestattung. Diese Grabstätten werden für eine Laufzeit von 30 Jahren vergeben. In diesen Grabstellen kann man bis zu zwei Urnen beisetzen. Wer möchte, kann die Laufzeit der Grabstätte über die 30 Jahre hinaus verlängern: dies ist zwingend Notwendig wenn zb. nach 25 Jahren eine weitere Urne beigesetzt werden soll. Hierbei muss die Mindestruhezeit von 15 Jahren für die Urne erfüllt werden, die Grabstelle muss also um weitere 10 Jahre verlängert werden.